Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter zur Arbeit für einen deutschen Kunden entsendet, müssen diese beim deutschen Zollamt (Zollamt) registriert werden. Es gilt die Regel, dass die Anmeldung spätestens einen Tag vor der Entsendung der Mitarbeiter nach Deutschland erfolgen muss, wobei dies elektronisch geschehen kann.
Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht und fehlendem Dokument, das die Anmeldung der Mitarbeiter des Unternehmens beim Zollamt bestätigt, drohen dem Unternehmen hohe Sanktionen.
Wenn ein Unternehmen für Arbeiten in Deutschland auf die Dienste von selbstständig Erwerbstätigen zurückgreift, müssen diese nicht beim Zollamt angemeldet werden. Die Anmeldepflicht betrifft somit ausschließlich die Mitarbeiter.
Da es um die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland (konkret nach Deutschland) geht, müssen diese spätestens einen Tag vor Beginn der Entsendung beim Zollamt angemeldet werden. Diese Anmeldung betrifft NUR die Mitarbeiter, nicht die selbstständig Erwerbstätigen.
Wenn sie nicht beim Zollamt angemeldet werden, aber dennoch in Deutschland Bauarbeiten ausführen, droht dem Unternehmen eine relativ hohe Strafe.
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